
Eines der Dinge, die ich mir für dieses Jahr vorgenommen habe ist, mir über meine Rechte im Bezug auf meine persönlichen Daten und insbesondere deren kommerzielle Verwendung und Weitergabe bewusst zu werden und sie aktiv wahrzunehmen. Gründe dafür gibt es viele, was mich allerdings am meisten stört, sind PR-Agenturen von größeren Firmen, die (wo auch immer sie die Daten einkaufen) irgendwie in den Besitz meiner Anschrift und/ oder E-Mail-Adresse gelangt sind, ohne dass sich für mich erschließt, wem ich wann irgendwie die Erlaubnis zur Weitergabe und kommerziellen Nutzung erteilt habe.
Auskunft über Personenbezogene Daten
Ich für meinen Teil sehe hier das Problem am System (ob es nun Opt-In oder Opt-out heißt) und nicht direkt an den Bürgerinnen und Bürgern, weshalb ich für meinen Teil die Idee vom Datenbrief nur begrüßen kann:
Wenn eine Firma, Behörde oder Institution personenbezogene Daten über jemanden erhebt, speichert oder übermittelt, muß der Betroffene regelmäßig über die über ihn gespeicherten Daten informiert werden. Das betrifft auch Daten, die über ihn beispielsweise durch “Anreicherung” mit anderen Datenquellen erzeugt werden, also Profile, Scoring-Werte, Annahmen über Vorlieben, interne Kundenklassenzuordnungen usw.
Solange es allerdings noch keinen Datenbrief gibt, müssen wir bespamten und datenschutz-rechtlich missbrauchten Menschen uns auf andere Art und Weise zur Wehr setzen…
Widerruf nach Bundesdatenschutzgesetz
Den allgemeinen Ausgangspunkt im Kampf gegen ausufernde Aggregierung von und den Handel mit personenbezogenen Daten stellt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar, dass zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden regelt (Wikipedia).
Da sich allerdings nicht Jede intensiv mit Gesetzestexten auseinandersetzen kann oder will und sich darüber hinaus die Problemfälle in der Regel ähneln, haben sich Andreas Koppenhöfer, Ulli Horlacher und Thomas Görlich bereits vor 11 Jahren mit dem Thema befasst und unter dem Titel Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke einen Text verfasst, der – noch immer aktuell – nicht nur hilft, sich gegenüber Firmen adäquat zu artikulieren, sondern auf gleiche Weise dazu geeignet ist mit bestimmtem Ton Bürgerrechte einzufordern:
Sehr geehrte Damen und Herren, Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können: [deine E-Mail bzw. Post-Adresse] Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf: 1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§6 Abs. 2, §28 Abs. 4, §34 Abs. 1-3 BDSG) 2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. (§34 Abs. 1,§ 43 Abs. 3 BDSG) 3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§28 Abs. 4, §30 Abs. 3, §43 Abs. 3, ferner §4 Abs. 1 BDSG) 4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§28 Abs. 4, §4 Abs. 1,2 BDSG) 5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§6 Abs. 2, §28 Abs. 4 BDSG) 6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. 7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (siehe oben). [Optionale Zusatzkeule] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. (§38 Abs. 4, §43 Abs. 3 BDSG) [/Optionale Zusatzkeule] Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
In meinen Augen wird euch dieser Text helfen, Rechte eure personenbezogene Daten betreffend besser wahrnehmen können. Ich habe ihn soeben an die PR-Agentur eines großen deutschen Unternehmens für Jeans-Bekleidung geschickt und warte nun gespannt auf eine fristgerechte Antwort. Rückmeldungen und Resultate folgen sobald ich was weiß!
